Das Amtsgericht Neuwied (Az.: 4 C 2152/03) wies den Schadenersatzantrag eines Türkeireisenden ab, der in der Hotelsauna tätlich angegriffen worden war.
Er klagte mit der Auffassung, der Reiseveranstalter hätte ihn aufklären müssen, dass man in der Türkei, nicht völlig entblößt eine Sauna betritt.
Für Angriffe Dritter sei der Reiseveranstalter nicht zuständig, urteilte das Gericht.
Sonntag, 16. November 2008
Nicht überall nackt in die Sauna
Eingestellt von
conni
um
15:53
Labels: Gerichtsurteile, Kuriositäten
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